Neue Besuchsregelung ab 11.1.2021
Liebe Bewohner/-innen, liebe Angehörige und Betreuer/-innen des Ahsbahs Stiftes, die neue Landesverordnung vom 11.1.2021 hat ergeben, dass alle Besucher/-innen von Pflegeeinrichtungen ein negatives Coronatestergebnis vorweisen müssen, welches nicht älter als 24 Stunden sein darf.