Liebe Besucher-innen, liebe Angehörige,
wir wollen Sie darauf hinweisen, dass für alle voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen laut neuer Landesverordnung verpflichtend gilt,
dass externe Personen (Besucher/-innen) die Einrichtung nur betreten dürfen, wenn sie eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Hierzu zählen OP- und FFP2-Masken.
Bitte denken Sie also daran, eine entsprechende Maske mitzubringen.
Vielen Dank!
Ihr Ahsbahs-Team